Am 01.10.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil bzgl. der doch teilweise nervigen Cookie Banner entschieden, dass diese jetzt noch umfangreicher sein müssen, wenn mehr als nur technisch notwendige Cookies genutzt werden.

Übersetzt heißt das jetzt?

Sie haben das Ergebnis schon auf unserer Homepage sehen dürfen. Der Banner informiert Sie darüber was wie wann und wie lange auf Ihrem Endgerät gespeichert wird. Sobald Sie z.B. Google Analytics (ein sog. Tracking Cookie) nutzen kommen Sie um diese Art der transparenten Information nicht herum.

Sollten Sie Facebook, Twitter & Co. Buttons eingebunden haben, setzen diese auch entsprechende Cookies. Auch hier müssen Sie informieren.

Was hat sich denn geändert?

Eigentlich nichts, da das Urteil nichts Neues ist, sondern eher eine Bestätigung. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hat vor einiger Zeit schon eine Publikation veröffentlicht, in welcher sie der Meinung sind, dass eine explizite Einwilligung notwendig ist.

Handlungsbedarf?

Definitiv! Sie sollten die EU-Recht konforme Einwilligungsregelung implementieren oder implementieren lassen. Sie haben niemanden? Wir bieten auch  Webentwicklung an und können Sie mit unseren zertifizierten externen Datenschützern gerne unterstützen.